Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt
§ 3 WertV, Absatz 3
Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt bestimmen sich nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für Angebot und Nachfrage maßgebenden Umstände, wie die allgemeine Wirtschaftssituation, der Kapitalmarkt und die Entwicklungen vor Ort.
Nachfolgend werden in allgemeiner Art und Weise elementar marktbeeinflussende Daten und deren Entwicklung in MV dargestellt.
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